Das Thema Compliance – also regelkonformes, an moralischen Grundsätzen orientiertes Wirtschaften – wird bereits seit einiger Zeit in unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen ausführlich diskutiert.
Auch im Veranstaltungswesen ist das Thema weiterhin aktuell, denn obwohl durch konkrete Maßnahmen und größere Sensibilität durchaus Erfolge erzielt wurden, bleibt Compliance weiterhin ein Streit- oder zumindest ein Unsicherheitsthema.
Compliance-Vereinbarungen sollen als Richtlinien für regelkonformes Verhalten von Mitarbeitern im geschäftlichen Verkehr dienen, um eine klare Trennung zwischen zulässiger Zuwendungen und Korruption zu definieren. Für den Veranstaltungssektor bedeutet dies, mehr Handlungssicherheit bei Veranstaltern, Teilnehmern und Sponsoren. In konkreten Fällen des Daily Business herrscht jedoch immer wieder Uneinigkeit darüber, was erlaubt ist und was nicht.
Wir haben Ihnen einige Hinweise und Tipps zusammengestellt, die Ihnen die Compliance erleichtern sollen:
Was ist Compliance?
- Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwilligen Kodizes in Unternehmen
- Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK): “Compliance umfasst die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, um das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter im Blick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote zu gewährleisten.”
- Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit allen gesellschaftlichen Wertvorstellungen und mit Moral und Ethik gewährleistet werden.
Gibt es allgemeingültige Prinzipien?
Die folgenden Prinzipien stellen wesentliche und weltweit vergleichbare Grundsätze der Compliance dar:
- Das Trennungsprinzip
- Das Transparenz- / Genehmigungsprinzip
- Das Äquivalenzprinzip
- Das Dokumentationsprinzip
Diese Grundsätze sollen in der Zusammenarbeit mit „Partnern“ und ähnlichen „sensiblen“ Stakeholdern jederzeit befolgt werde, um sicherzustellen, dass diese ethischen und rechtlichen Anforderungen genügen. Ausgeführt bedeuteten diese Prinzipien in der praktischen Zusammenarbeit zum Beispiel:
- Eine klare Trennung zwischen Bewerbung und Beschaffung
- (Beschaffungs-)Entscheidungen dürfen nicht in unlauterer Weise beeinflusst werden
- Eine nachvollziehbare Dokumentation der Zusammenarbeit
- Die Transparenz im Wissens- und Informationsaustausch
- Eine Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung muss immer gegeben sein
Stellen Sie sich Fragen!
Nicht jede Arbeits- und Lebenssituation kann und wird sich in Compliance-Richtlinien wiederfinden. Sollten Sie Zweifel darüber haben, ob Ihr Verhalten compliance ist, können Sie Ihre Entscheidung durch drei einfache Fragen prüfen:
- Was würde die Presse dazu sagen? oder Wie ist die öffentliche Wahrnehmung dazu?
- Was würde die eigene Oma dazu sagen? oder Was gebührt der Anstand und althergebrachte Sitten?
- Was sagt Ihre Bauchgefühl? oder Was sagt Ihnen das eigene „gute“ Gefühl und der gesunde Menschenverstand?
Last but not least: Wie war das nochmal mit den Geschenken?
Geschenke müssen
- angemessen und sozialadäquat sein
- bevorzugt zur dienstlichen Verwendung bestimmt sein und
- dürfen nicht als Anreiz für die Beeinflussung von dienstlichen Beschaffungsentscheidungen oder zur persönlichen Bereicherung des Partners abgegeben werden