Am 21. Juni 2017 fand wieder unser exklusive Fachseminar “Kompaktkurs Veranstaltungsrecht / Eventrecht” statt. Bei bestem Blick über über die Frankfurter City, standen konkrete Rechts- und Planungsfragen für Firmenveranstaltungen auf der Agenda. Ein wichtiges Thema dabei: Verträge bei Veranstaltungen.
Den Veranstaltern und Organisatoren von Messen und Events begegnen naturgemäß zahlreiche Geschäftsbeziehungen, in denen der Abschluss von Verträgen nicht nur lohnend, sondern oft unverzichtbar ist. Die Ansatzpunkte für rechtliche Stellschrauben zu erkennen, Hintergrundwissen einzusetzen und erfolgreich zu verhandeln kann dabei entscheidend zum Geschäftserfolg beitragen.
Unser Akademie-Referent, Rechtsanwalt Herr Martin Glöckner, hat für Sie 7 Punkte für erfolgreiche und sichere Verträge bei Veranstaltungen in einer Checkliste zusammengestellt.
1. Hintergrundcheck
Formulieren Sie ihre Interessenlage genau und im Vorfeld. Daraus ergeben sich Ihre Verhandlungsposition und Ihre Verhandlungshaltung.
2. Standardsituationen
Halten Sie fest, welchen Herausforderungen und Anforderungen Sie sich typischerweise ausgesetzt sehen.
3. Vokabelklärung
Es klingt banal. Stellen Sie sicher, dass Ihr Gegenüber und Sie – insbesondere bei Verwendung von Fachtermini – die gleichen Dinge meinen. Das minimiert das Risiko späterer Auseinandersetzungen bereits im Vorfeld.
4. Rechtzeitig Agieren
Selbst Vorverhandlungen bedürfen der Vorbereitung – klären Sie alle notwendige Fragen bereits bei Auftragsanbahnung.
5. Haftung und Risiken
Machen Sie sich die Extrempositionen klar: danach können Sie sicher entscheiden, welche vertragliche Ausgestaltung für Sie die richtige ist.
6. Gestaltungsmöglichkeiten
Einen Spielraum für Verhandlungen gibt es immer. Führen Sie sich vor Augen, welche Punkte in die unkritische Verhandlungsmasse einfließen können.
7. Aktualität
Halten Sie sich auf dem Laufenden, was Branchengepflogenheiten und Rechtsprechung angeht.