7 Tipps für Ihren professionellen Umgang mit Werbeartikeln

Am 01. September war das Team der Akademie escolar auf der Werbeartikelmesse Meerbusch im Einsatz. Zum einen als Co-Aussteller am Stand unseres Partners Clip GmbH – Messe & Display und zum anderen als Referent im Marketing-Forum der B2B Messe.
Eine Bildergalerie zur Veranstaltung finden Sie unten auf dieser Seite! Thema des Vortrags im Marketing-Forum war: Business-Knigge im Umgang mit Werbeartikel oder Wie man Patzer vermeidet!

Wir haben für Sie aus diesem Vortrag 7 wertvolle Tipps zum Thema “Werbegeschenke” zusammengestellt. Viel Spaß beim Lesen!

 

1. Der Umgang mit Geschenken ist Chefsache
Die Unternehmensleitung muss bereits im Vorfeld klar kommunizieren, wie Mitarbeiter und Lieferanten mit Geschenken umgehen sollen. Hat es ein guter Lieferant z.B. nötig, sich durch “Gefälligkeiten” immer wieder in Erinnerung zu bringen!? Compliance-Richtlinien sollten auch in Bezug auf Geschenke eng ausgelegt und bei Verstößen die zuvor aufgezeigte Sanktionen durchgesetzt werden – z.B. ein Auftragsverlust, wenn Mitarbeiter „geködert“ werden.

 

2. Schenken – nicht bestechen
Bestechung und Bestechlichkeit sind nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs (StGB) im geschäftlichen Verkehr verboten. Doch das Gesetz regelt nicht, bis zu welchem Wert Geschenke von Mitarbeitern ohne Bedenken angenommen werden dürfen. Fälschlicherweise gehen Unternehmen hier oft von der steuerlichen Höchstgrenze von 35 Euro aus. Das Problem dabei: Besteht zwischen der Annahme eines Geschenks und der Gewährung eines Vorteils ein Zusammenhang, gelten schon geringe Beträge als Bestechung. Als Geschenke, Belohnungen oder sonstige Vorteile gelten etwa Geld, zinsgünstige Darlehen, Sachwerte sowie geldwerte Leistungen, also zum Beispiel Gutscheine oder Einladungen mit Bewirtung.

 

3. Geschenke sollen angemessen sein
Geschenke sollen angemessen sein. Eine Flasche Wein für einen leitenden Angestellten ist in der Regel noch nicht strafbar. Eine teure Einladung zum Musical oder in die Bundesliga VIP-Loge sind schon deutlich kritischer zu sehen. Als Faustregel sollte man sich fragen, ob man einem unbeteiligten Dritten bedenkenlos von dem Geschenk erzählen würde, ohne ein schlechtes Gefühl dabei zu haben. Hat ein Mitarbeiter trotzdem Zweifel an der Unbedenklichkeit des Geschenks eines Geschäftspartners, sollte er mit offenen Karten spielen und sich das Geschenk durch seinen Vorgesetzten genehmigen lassen.

 

4. Zu persönliche Geschenke vermeiden
Im Geschäftlichen sollten Sie darauf achten, dass Ihre Geschenke nicht zu persönlich sind. Schmuck, Parfüm, rote Rosen oder Bettwäsche sind zwischen Geschäftspartnern unpassend. Bleiben Sie bei unbedenklichen Präsenten: Bildbände, CDs oder Leckereien wie Pralinen oder Weihnachtsgebäck.

5. Geschenke von internationalen Gästen
Überreicht ein ausländischer Geschäftspartner ein Gastgeschenk nach traditioneller Landessitte, greifen anderen Mechanismen. In einem solchen Fall wird die Annahme des Geschenks als Höflichkeit dem Gastgeber gegenüber gewertet. Wichtig ist auch hier Klarheit darüber, was das Unternehmen erlaubt, toleriert oder ablehnt. Wertvolle Geschenke sollten dem Unternehmen beziehungsweise dem Compliance-Manager übergeben werden. Anstelle von Geschenken können z.B. Spenden an gemeinnützige Organisationen angeregt werden.

 

6. Den Anlass beachten
Unterscheiden Sie z.B. zwischen Weihnachtsgeschenk und Werbegeschenk. Ein Weihnachtsgeschenk sollte die Geschäftsbeziehung festigen – und nicht das Ziel verfolgen, Ihren Umsatz zu maximieren. Verzichten Sie daher besser auf Werbebotschaften und Werbeaufdrucke, die sind hier fehl am Platz.

 

7. Beachten Sie kulturelle Eigenarten
Andere Länder – andere Sitten! Für den Umgang mit Werbegeschenken gilt das allemal. Sich im Vorfeld über kulturelle Eigenarten in puncto Geschenke zu informiern, sollte daher selbstverständlich sein. Besser Sie wissen im Voraus, mit welcher Hand Sie ihr Geschenk richtig überreichen, in welchem Land eine Flasche Wein ein gern gesehenes Geschenk ist und wo Sie welche Farben unbedingt vermeinden sollten, damit Ihr Geschäftspartner nicht an Tod und Trauer denkt!

 

Größter Fauxpas: Gedankenlosigkeit
Der größte Fauxpas, der Ihnen beim Schenken unterlaufen kann, ist Gedankenlosigkeit. Daher gilt privat wie beruflich: Machen Sie sich vor dem Schenken ein paar Gedanken; dann können Sie sicher sein, etwas auszuwählen, das geschätzt wird.
Gerne stellt Ihnen die Akademie escolar ein individuelles Inhouse-Training zusammen, um Ihre Mitarbeiter in puncto Compliance, Business-Knigge und Interkultureller Kommunikation optimal vorzubereiten.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne.

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